Paukenschlag: BAG erlaubt Einwilligungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis

Bislang waren Arbeitgeber erheblichen rechtlichen Risiken ausgesetzt, wenn sie Daten ihrer Beschäftigten auf der Grundlage von Einwilligungen erheben oder nutzen wollten. Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz sehen solche Einwilligungen im Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht als Erlaubnis zum Umgang mit Informationen über Arbeitnehmer an. Bislang gab es zu dieser Frage auch keine klare Rechtsprechung. Dies hat das BAG nun mit einer Entscheidung geändert, deren Begründung kürzlich bekannt geworden ist, (Aktenzeichen 8 AZR 1010/12). Diese Entscheidung der Erfurter Richter hat erhebliche Folgen für den Beschäftigtendatenschutz. Sie schafft Rechtssicherheit. Die neue Rechtsprechung erlaubt Arbeitnehmern und Arbeitgebern, den Datenschutz bei einzelnen Datenverarbeitungen auf der Grundlage transparent gestalteter Einwilligungserklärungen zu regeln.