Keine Bedenken bei Racial Profiling
Ein Deutscher wirft Beamten der Bundespolizei vor, ihn nur wegen seiner schwarzen Hautfarbe kontrolliert zu haben. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz sieht jedoch kein Problem in solchen Kontrollen.
Ein Deutscher wirft Beamten der Bundespolizei vor, ihn nur wegen seiner schwarzen Hautfarbe kontrolliert zu haben. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz sieht jedoch kein Problem in solchen Kontrollen.
Biplab Basu wurde im Zug nach Dresden von Polizisten kontrolliert – nur weil er schwarz ist, wie er sagt. Das Verwaltungsgericht soll den Fall nun klären.
Verdacht aufgrund ethnischer Merkmale – ein Prozess in München soll klären, ob die Polizei zur umstrittenen Praxis des „Racial Profiling“ greifen darf.
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