Datenschutzreform: Das erwartet uns Nutzer

Seit Jahren wird über die europäische Datenschutzreform gestritten. Bis zum Ende des Jahres könnte eine Einigung erzielt werden. Zwar sind viele Details noch unklar. In groben Zügen steht aber fest, was die Nutzer davon erwarten können. Ein Artikel von Friedhelm Greis (Golem).

Zu den am wenigsten gelesenen Texten im Internet dürften die Datenschutzbestimmungen von Unternehmen und Behörden zählen. Wer einen Dienst wie Facebook oder Google nutzt, interessiert sich in der Regel nicht dafür, was die Firmen mit den anfallenden Daten machen. Diese Praxis transparenter und verständlicher darzustellen, ist nur ein Ziel der geplanten EU-Datenschutzreform. In Zukunft könnten Piktogramme oder Smileys den Nutzern schneller klarmachen, ob es sich bei dem Unternehmen um eine gierige Datenkrake oder einen datenschutzfreundlichen Dienst handelt.

Am 15. Juni 2015 könnten sich die 28 Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position einigen. Die anschließenden Verhandlungen mit Europäischem Parlament und EU-Kommission (Trilog) über die „allgemeine Datenschutzverordnung“ könnten bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Könnten, könnten … noch immer gibt es viele Fragezeichen hinter der Reform. Doch einige Grundprinzipien dürften die Verhandlungen überstehen.

Entscheidend für die Nutzer und Unternehmen: Künftig gilt der EU-Datenschutz gleichermaßen in allen Mitgliedsländern und für alle Firmen, die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten. „Länder wie Irland, Großbritannien oder Estland können sich dann keine Standortvorteile auf Kosten der Verbraucher- und Grundrechte mehr verschaffen“, sagt der Grünen-Politiker Jan Philipp Albrecht, der die Position des Parlaments ausgehandelt hat. Es werde dadurch auch leichter, gegen einzelne Firmen wie Facebook zu klagen. Betroffene wiederum sollen künftig nur einen Ansprechpartner benötigen (One-Stop-Shop), um sich über Probleme mit dem Datenschutz zu beschweren.

Nicht zur Debatte stehen das geplante Recht auf Löschung von Nutzerdaten sowie das Recht auf Datenportabilität. Letzteres soll es den Verbrauchern ermöglichen, ihre Daten beispielsweise von einem sozialen Netzwerk in ein anderes mitzunehmen. Dazu müssen die Firmen die gespeicherten Daten „in einem interoperablen gängigen elektronischen Format“ zur Verfügung stellen. Sollte der Datenschutz beispielsweise durch Hackerangriffe verletzt werden, sollen Nutzer künftig „ohne unangemessene Verzögerung benachrichtigt werden“.

Es gibt aber noch große Streitpunkte: So will das Parlament verhindern, dass Firmen die Daten auch für andere Zwecke als die ursprünglich vereinbarten nutzen dürfen. Die Bundesregierung lehnt diese strenge Zweckbindung jedoch ab und verweist auf das Bundesdatenschutzgesetz, das die Weiternutzung ebenfalls erlaube. Strittig ist zudem das Verbot des sogenannten Profilings. Während das Parlament dem Zusammenführen persönlicher Daten enge Grenzen setzt, wollen die EU-Staaten lediglich automatisierte Einzelentscheidungen verbieten und Diskriminierungen, beispielsweise bei einer Kreditvergabe, verhindern.

Praktisch wird sich für viele Nutzer aber wenig ändern. Die Verordnung werde nicht die Notwendigkeit für die Nutzer ersetzen, verantwortlich mit ihren Daten umzugehen, sagt der zuständige Referatsleiter im Bundesinnenministerium, Ulrich Weinbrenner. Betroffene könnten sich aber besser schützen, die Datenaufsicht in den Mitgliedstaaten werde zudem gestärkt. Nach Ansicht von Jan Philipp Albrecht wird es nicht dazu kommen, „dass wir nun die ganze Zeit zustimmen müssen“. Es werde technische Möglichkeiten geben, die Zustimmung einfacher zu machen. Für die meisten Nutzer wird wohl weiterhin entscheidend sein, dass sie bestimmte Dienste nutzen können. Egal, was mit ihren Daten passiert.

How to Selbstauskunft: Kampf um meine Daten

Was Daten angeht, geht es PULS-Moderatorin Ariane wie vielen anderen: Sie weiß nicht genau, wer was über sie speichert. Deswegen hat sie drei Monate lang nachgeforscht – mit ernüchterndem Ergebnis. Ein Beitrag von Ariane Alter.

Egal ob ich telefoniere, fliege oder zum Arzt gehe: Überall sammeln Unternehmen Daten über mich. Ganz genau weiß ich aber nicht, wer was über mich speichert. Um das zu ändern, habe ich eine dreimonatige Daten-Expedition gestartet. Dass es einfach werde würde habe nicht erwartet. Aber dass ich mit krassen Falschaussagen konfrontiert und einen grundlos gespeicherten Berg mit intimen Daten über mich finden würde, hat mich doch überrascht.

In der Theorie ist erstmal alles ganz easy. Seit 2009 gibt es im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Recht auf Selbstauskunft. Das bedeutet: Jeder von uns darf einmal pro Jahr kostenlos bei Unternehmen nachfragen, welche Daten über einen gespeichert sind und zu welchem Zweck.

Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über 1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, 2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und 3. den Zweck der Speicherung. (Bundesdatenschutzgesetz, Paragraf 349

Vorlagen für diese so genannte Selbstauskunft nach §34 BDSG gibt es im Internet, Portale wie Selbstauskunft.net bieten sogar den Service, Anfragen gleich an mehrere Unternehmen gleichzeitig zu verschicken. Auch Auskunfteien wie die Schufa, die sonst Geld für Auskünfte verlangen, müssen einmal pro Jahr kostenlos antworten. Wer sicher gehen will, dass die Briefe auch ankommen, schickt das ganze per Einschreiben. Eine beigelegte Ausweiskopie dient als Identitätsnachweis und verhindert, dass sich die Unternehmen gleich am Anfang rausreden können.

Ich habe für meine Recherche bei Air Berlin, meinem Handyprovider Telekom und meiner ehemaligen Krankenversicherung Inter angefragt. Mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Bei keinem der Unternehmen gab es auf Anhieb die gewünschte Auskunft. Ich habe zig Mails geschrieben, sehr viel Zeit in Warteschleifen irgendwelcher Hotlines verbracht und wurde teilweise mit vielen schriftlichen Rückfragen hingehalten. Das Ganze war wirklich ein Kampf über drei Monate. Denn: Für die Unternehmen bedeuten die Anfragen von kritischen Kunden wie mir Mehraufwand. Weil die Zahl solcher Kunden aber sehr gering ist, wird es in Kauf genommen, mich zu vergraulen.

Und das wird sich erst dann ändern, wenn die Zahl der Selbstauskunfts-Anfragen steigt und mehr Leute ihr Recht auf Selbstauskunft einfordern.

Den Originalartikel mit zahlreichen Zusatzinformationen und Klicktipps finden Sie bei PULS, dem Jugendprogramm des Bayerischen Rundfunks.

Big Data: Die Klassifizierungsmaschine

Sie möchten alles über die Gewohnheiten von Mobiltelefonbenutzern erfahren? Big Data. Sie möchten bestimmte Zielkunden im Internet ansprechen? Big Data. Sie möchten das Geheimnis der erfolgreichsten Serien auf Netflix lüften oder herausfinden, ob in einem Viertel Schlaglöcher repariert werden müssen? Big Data! Mit dem richtigen Algorithmus und der richtigen Menge an Daten – so versprechen Unternehmen im Bereich der Analyse von Megadaten – können sie Antworten auf alle möglichen Fragen finden. Aber wer stellt diese Fragen? Und kann man sich bei der Entscheidungsfindung auf Algorithmen verlassen?

2015 ist das Jahr von Big Data. Das Konzept der Megadaten gibt es seit nunmehr 40 Jahren. Dem Wirtschaftsmagazin Forbes zufolge halten Big Data-Anwendungen jedoch in diesem Jahr Einzug in die Geschäftswelt und Unternehmensführung. Zahlreiche Unternehmen stellen sich auf Big Data ein und passen ihr Geschäftsmodell entsprechend an, um von neuen Chancen zu profitieren: unseren persönlichen Daten.

Mega-Datenverknüpfung

Statistische Analysen hat es immer gegeben. Anhand von Umfragen oder angekreuzten Feldern in einem Erfassungsformular kann mehr oder weniger genau die Wahrscheinlichkeit für die Wahl eines Kandidaten, die Anzahl der Autounfälle in einem Jahr oder die Art von Mensch bestimmt werden, die voraussichtlich einen Kredit zurückzahlt. Dabei können natürlich Fehler auftreten, aber die Zahlen helfen, gewisse Trends zu erkennen. Und anhand dieser Trends erhofft man sich eine Hilfe bei der Entscheidungsfindung.

Heute erzeugen wir diese Daten zu Quintillionen: Daten von Kreditinstitutionen, Cookie-Daten über das Navigationsverhalten von Usern (Episode 2), Informationen von Mobiltelefonen (Episode 04), 50 Millionen Fotos, 40 Millionen Tweets und Milliarden von täglich verschickten Dokumenten – ganz zu schweigen von den Daten, die durch Sportarmbänder, Gadgets und intelligente Geräte jeder Art erzeugt werden. Wie könnte man das anders nennen als Big Data?

Die wahre Revolution von Big Data besteht jedoch nicht so sehr im Umfang, sondern vielmehr in der Art und Weise, wie diese Daten heute miteinander verknüpft werden können. Abgesehen von den Dingen, die sie (oftmals gegen unseren Willen) über uns aussagen, sind es die zahlreichen Korrelationen und Verknüpfungen, die eine Vorhersage der Gewohnheiten und Benutzerverhalten ermöglichen. Sie wollen Ihre Meinung online mitteilen? Eigentlich interessiert das niemanden. . Aber zu wissen, welche Worte Sie mit wem über welches soziale Netzwerk und um welche Uhrzeit austauschen, das ist von Interesse und zahlt sich aus.

Kategorisieren, um die Dinge besser zu lenken

Um in diesem Daten-Dschungel den Durchblick zu behalten wird die Bevölkerung mit Hilfe von Algorithmen kategorisiert. So lässt sich z. B. lediglich anhand einer Postleitzahl das Durchschnittsgehalt eines Verbrauchers vorhersagen. Die Agenturen Esri und Claritas behaupten sogar, allein aus dieser Information das Bildungsniveau, die Lebensweise, Familienzusammensetzung und das Konsumverhalten einer Person ableiten zu können. Und 2012 hat das Unternehmen Target von sich reden gemacht, als es die Schwangerschaft einer Jugendlichen vorhersagte, noch bevor ihre Eltern informiert waren – nur weil sie bestimmte Körperlotionen, Vitamine und Gegenstände in bestimmten Farben gekauft hatte.

Damit die Algorithmen jedoch angemessen funktionieren, sind immer präzisere Kategorien für die Klassifizierung von Individuen erforderlich. Und genau hier lauert die Gefahr der Diskriminierung. Denn so einfach lässt sich der Mensch eben nicht in Schubladen stecken.

Vorhersage und Diskriminierung

Wie Kate Crawford in einem Interview in Episode 05 betont, sind es die Minderheiten und ohnehin schon diskriminierten Bevölkerungsgruppen, die am meisten von Vorhersagefehlern betroffen sind. Je mehr ein Individuum der „Norm“ oder einer vorgegebenen Kategorie entspricht, desto besser können seine Daten ausgewertet werden. Doch was geschieht, wenn man sich am Rande der Gesellschaft bewegt? Was passiert mit denjenigen, die sich nicht gemäß den Vorhersagen von Amazon, Google oder Facebook verhalten?

Erst kürzlich hat Facebook zahlreiche Benutzer verärgert, als schlagartig entschieden wurde, eine der Nutzungsbedingungen des Unternehmens strikt anzuwenden. Besagte Bedingung schreibt vor, dass ein Benutzer seine wahre Identität verwenden muss. Damit verfolge man das Ziel, so das Unternehmen, für eine sicherere Umgebung zu sorgen, in der Hasstiraden eingegrenzt würden. Das erreichte Ziel war jedoch eher die Entfernung der Konten von Transgendern, Dragqueens, Ureinwohnern und Überlebenden von ehelicher Gewalt – unter dem Vorwand, diese Konten zeigten nicht den richtigen Namen. Eine Verletzung sowohl der Grundrechte als auch des Rechts auf Privatsphäre.

Und wie steht es um die Diskriminierungen und Vorurteile, die durch die Algorithmen noch verstärkt werden? Im Jahr 2014 klingelt die Polizei von Chicago bei dem jungen Robert McDaniels. „Wir haben dich im Auge, Bürschchen“, warnen ihn die Polizisten. Ein vom Illinois Institute of Technology entwickelter Algorithmus hatte den 22-Jährigen auf die Liste der 400 potenziell Kriminellen gesetzt – ausgehend von kompilierten Daten über sein Viertel, die Kreuzungen, an denen kurz zuvor Gewalttaten geschehen waren und das Maß, in dem er sich von Verbrechern fernhielt. Fast schon Science-Fiction … Und was, wenn ein Interpretationsfehler vorläge? Wie könnte man das wieder gut machen?

Testen Sie selbst

Ehrlich gesagt: Es ist schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, in Erfahrung zu bringen, wie unsere Daten kategorisiert werden – und noch schwieriger, der Kategorisierung zu entkommen. Alles hängt vom Unternehmen, dem verwendeten Algorithmus und den gesuchten Informationen ab. Einige Tools vermitteln jedoch einen kleinen Eindruck von der Art und Weise, wie das Internet uns kategorisiert:

  • Mit der Browser-Erweiterung Floodwatch können wir auf einen Blick alle Werbeanzeigen sehen, die über lange Zeiträume hinweg persönlich auf uns zugeschnitten wurden. Dies ist sehr praktisch zum Zurückverfolgen unseres Navigationsverhaltens und um die Auswirkungen auf unsere Kategorisierung zu erkennen!
  • Noch einfacher: Melden Sie sich bei Ihrem Google-Konto an. à Öffnen Sie die Seite mit den Anzeigeparametern à. Entspricht das Profil Ihrer Person? Entscheiden Sie selbst: Ändern oder korrigieren Sie es – oder nehmen Sie die neue Identität an, um sich besser zu verbergen …

Sandra Rodriguez

Big Data in Unternehmen: Ich weiß, wann du kündigen wirst

2,5 Trillionen Byte Daten produzieren wir jeden Tag weltweit. Auch im Job wird Big Data immer wichtiger – manche Firmen rechnen sogar aus, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass wir kündigen. Ein Beitrag von Anne Hemmes (PULS).

Myrna Arias ist Angestellte beim Geldtransfer-Unternehmen Intermex in Kalifornien und hat mit einer Klage weltweit für Aufsehen gesorgt. Sie wollte nicht von ihrem Chef überwacht werden, nicht in ihrer Freizeit. Aber sie und ihre Kollegen sollten eine App namens Xora runterladen. Mit der wurden sie per GPS getrackt, 24 Stunden lang. Ihr Chef gab sogar damit an, dass er jetzt wüsste, wann sie mit dem Auto mal zu schnell gefahren sei. Myrna Arias beschwerte sich, dass damit ihre Privatsphäre verletzt würde. Außerdem sei die 24-Stunden-Überwachung nicht legal. Sie verglich es mit einem Gefangenen, der eine Fußfessel tragen muss.

Aber Arias‘ Chef sagte, dass sie 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche für Kunden erreichbar sein müsse. Auch wenn das nicht ganz legal sei, solle sie das doch akzeptieren, schließlich verdiene sie so gut bei der Firma. Arias wollte das so nicht  stehen lassen. Sie löschte die App von ihrem Diensthandy. Kurz darauf wurde sie gefeuert – dagegen hat sie jetzt geklagt.

Ihre Anwältin Gail A. Glicks sagt:

Das verletzt unser verfassungsmäßiges Recht auf Privatsphäre. Die kalifornische Verfassung schützt unser Recht auf Privatsphäre genauso wie die amerikanische Verfassung. Und die kalifornische Verfassung schützt den Einzelnen vor dieser Verletzung der Privatsphäre – sei es durch Firmen oder die Regierung.

Glicks glaubt, dass die Klage Erfolg haben wird:

Wir glauben, dass dieser Fall dazu führen könnte, dass mehr Gesetze erlassen werden, die Arbeitnehmer vor solchen Eingriffen durch den Chef oder die Firma, die Technologien wie GPS-Tracking einsetzen, schützen.

Unternehmen im Big Data-Rausch

Der Fall aus den USA ist ein krasses Beispiel, aber auch bei uns wird Big Data im Job immer wichtiger. Allein durch die schiere Masse an Daten. Mit immer besseren Tools analysieren Wissenschaftler Datenmengen ganz gezielt – aus Daten der Vergangenheit soll sich so die Zukunft berechnen lassen. Predictive Analytics nennt sich das.

Eine aktuelle Studie vom Digitalverband Bitkom und dem Geschäftskontakte-Netzwerk LinkedIn zeigt, dass jede vierte Firma in Deutschland offen für Big Data ist. Ganz vorne mit dabei sind die Branchen Chemie, Verkehr, die Pharmabranche und Firmen aus der Logistik und dem Finanzbereich. Laut der Studie werten viele Firmen schon jetzt interne Daten wie Name, Adresse, Krankheitstage, Urlaub, Anwesenheit oder Bezahlung aus.

Das klingt erstmal nicht dramatisch, schließlich ist es kein Geheimnis, dass ein Arbeitgeber solche Informationen über seine Mitarbeiter besitzt. Aber Big Data hört nicht bei ein paar Excel-Tabellen mit Standardinfos auf: Viele Firmen hätten gerne auch Daten, die nicht direkt etwas mit dem Job zu tun haben – zum Beispiel Posts oder Profile in sozialen Netzwerken oder Daten aus Jobportalen.

Schnüffeldienst gegen Mitarbeiter

Die Firmen hoffen, aus diesen Datensätzen Schlüsse ziehen zu können, was sie in Zukunft besser machen können – zum Beispiel welche Leute man einstellen sollte, welche Mitarbeiter unzufrieden sind und was man tun kann, um sie zu halten. Tim Pröhm ist im Beirat bei Joberate, einem Big Data Startup aus den USA. Das Startup rechnet in Echtzeit aus, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand kündigt. Dafür werden frei verfügbare Daten unter anderem auch aus sozialen Netzwerken genutzt, die Joberate von Dritten kauft.

Tim Pröhm sieht darin kein Problem:

Es geht letztendlich darum, dass Joberate sich anguckt, was man normalerweise in den sozialen Netzwerken macht und dann wird untersucht: Ändert sich das Verhalten? Das muss man sich vorstellen wie einen Pulsmesser beim Joggen, der irgenwann ausschlägt und von der Norm abweicht. Es mag sein, dass jemand auf Twitter bestimmten Karrierekanälen folgt, auf Facebook bestimmte Karriereseiten liket oder auf LinkedIn sein Profil aktualisiert. All das sind Spuren, die man willentlich hinterlässt, die letztendlich ausgewertet werden können.

Das ungeliebte Wörtchen Datenschutz

In Deutschland sei der Datenschutz strenger als in den USA oder England, sagt Pröhm. Und der Fokus von Joberate liege nicht darauf, zu schauen, wer als nächstes kündigt. Es gehe mehr darum, herauszufinden, wer sich für neue Jobs interessiert und wen welche Firma anwerben kann, weil sie gut zusammenpassen – zumindest laut Datensatz.

Ein fahler Beigeschmack bleibt, denn: Mit meinen Daten werde ich berechenbar für andere. Aus Daten, die ich vielleicht unbewusst mal irgendwo hinterlassen habe, werden Entscheidungen über mich getroffen. Ziemlich gruselige Vorstellung. Und dass dazu auch Daten genutzt werden, bei denen ich nicht im Entferntesten daran dachte, damit irgendetwas jobmäßiges über mich preiszugeben, ist gar nicht mehr so unrealistisch. Die Studie von LinkedIn und Bitkom hat rausgefunden, dass viele Firmen bei uns Daten aus sozialen Netzwerken zwar noch nicht so sehr nutzen, aber es gerne würden.

Das glaubt auch Tim Pröhm:

Ich glaube nicht, dass die Firmen sagen, sie wollen es nicht. Ich glaube, es läuft häufig darauf hinaus, dass man es nicht kann. Denn die Jobbezeichnung des Data Scientist gibt es noch nicht allzu lange. Das ist glaube ich das größte Problem, das wir in Deutschland aktuell sehen: Dass es eine Vielzahl an Daten und Informationen gibt in den internen Systemen der Unternehmen, aber niemand hat es bisher geschafft, die zu verknüpfen.

Firmen in Deutschland sind gerade erst dabei, Big Data für sich zu entdecken. Und es wird mehr: Die International Data Corporation hat ausgerechnet, dass das Big Data-Geschäft bis 2017 ordentlich wächst – um etwa ein Drittel pro Jahr.

Den Originalartikel mit zahlreichen Zusatzinfos und Klicktipps finden Sie bei PULS, dem Jugendprogramm des Bayerischen Rundfunks.

So schützen Sie Ihr Smartphone

Machen wir uns nichts vor: Ein Smartphone vollkommen zu schützen, das grenzt ans Unmögliche. Im Laufe einiger Wochen der Tracker-Jagd konnte ich jedoch ein paar Tricks für Sie in Erfahrung bringen.

Überprüfen Sie Ihr Smartphone

1 – Einige Ihrer Apps benötigen Ihre persönlichen Daten, um richtig zu funktionieren. Andere aber nicht. Versuchsweise habe ich also einmal Clueful von Bitdefender installiert. Mit dieser App erfahren Sie, welche Daten von Ihren jeweiligen Apps genutzt werden. So erfahren Sie auch, welche Apps dies ohne Ihr Wissen tun. Sie werden zwar weiterhin getrackt, wissen aber wenigstens von wem.

2 – Überlegen Sie vor jedem Download, ob Sie die App auch wirklich brauchen. Vergessen Sie nicht, Apps zu löschen, die Sie nicht mehr brauchen. Und schließen Sie stets Apps, die im Hintergrund laufen. Bei iOS-Geräten müssen Sie hierfür nur zweimal auf den Home-Knopf unten am Bildschirm drücken. Bei Android-Geräten können Sie dies im „App“-Menü unter „Einstellungen“ tun.

3 – Wenn Sie möchten, können Sie die geografische Ortung abschalten. Bei Android-Geräten können Sie die Ortung im Menü  „Standortzugriff“ unter „Einstellungen“ deaktivieren. Am unteren Seitenrand können Sie dann auf „Google Standortverlauf“ klicken, um die Funktion zu deaktivieren. Bei iPhones müssen Sie hierzu „Einstellungen“, dann „Datenschutz“ und schließlich „Ortungsdienste“ auswählen.

4 – Schieben Sie Werbe-Trackern einen Riegel vor. Wenn Sie ein Android-Gerät besitzen, sehen Sie unter „Google-Einstellungen“ die Sparte „Anzeigen“. Sie können hier „interessenbezogene Anzeigen“ deaktivieren und Ihre „Werbe-ID“ zurücksetzen, die eine Art Cookie für Smartphones ist. Diese Methode hat aber auch ihre Haken, denn Apps, die auf Ihre UDID zugreifen konnten, erkennen Ihr Smartphone trotzdem. Dies trifft allerdings nicht auf alle Apps zu. Bei einem iPhone gehen Sie auf dieselbe Weise vor. Die Sparte „Werbung“ finden Sie unter „Einstellungen“ und dann „Datenschutz“.

Bleiben Sie anonym

5 – Wenn Sie wollen, dass Ihr Smartphone im Internet vollständig anonym bleibt, können Sie die Apps Tor oder Orweb, die von The Guardian Project entwickelt wurden, herunterladen. Hierbei handelt es sich um effiziente Dienste, die aufgrund der langsamen Ladezeit der Seiten jedoch etwas Geduld erfordern. Die Suchmaschine von Duckduckgo.com verspricht, Sie „nicht auszuspionieren“, und speichert keine persönlichen Daten der Nutzer.

6 – Nutzen Sie niemals kostenloses WLAN. Falls Sie einmal aber nicht umhin kommen, sollten Sie auf keinen Fall auf Ihre persönlichen Konten, wie E-Mails, Bankkonto und soziale Netzwerke, zugreifen. Wenn Sie aber auch hierauf nicht verzichten können, sollten Sie eine VPN-App („virtuelles privates Netzwerk“) installieren, mit der Sie eine sichere Verbindung zum Internet herstellen können.

7 – Falls Sie in Sachen Datenschutz noch einen Schritt weiter gehen möchten, weiß The Guardian Project Rat. Auf der Website finden Sie Tools, mit denen Sie unter anderem Bilder anonymisieren und Nachrichten verschlüsseln können. Mit Courier, einem neuen Tool, können Sie auch auf unzensierte Nachrichten-Websites zugreifen. Die App enthält außerdem einen „PANIC“-Button, mit dem Sie sie blitzschnell deinstallieren können.  Courier ist in mehreren Sprachen erhältlich, darunter Englisch, Chinesisch, Tibetisch, Ukrainisch und Russisch.

Zineb Dryef

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