Facebook = Internet? Wie Facebook Armut zur Goldmine macht

Stell dir vor, du bist auf Facebook und hast keine Ahnung, dass du gerade im Internet surfst. Die Hälfte der Facebook-Nutzer in Nigeria und Indonesien denkt anscheinend genau so. Und Facebook weiß diesen Zustand zu nutzen. Ein Beitrag von Luisa Casci für PULS.

Bei einer Studie in Südostasien fiel Wissenschaftlern 2012 etwas komisches auf: Mehr Menschen gaben an, Facebook zu nutzen als das Internet. Aus dieser Beobachtung entwickelten sie die These, dass diese Leute glauben könnten, Facebook sei nicht Teil des Internets. Jetzt wurde eine weitere Studie in Nigeria und Indonesien durchgeführt – zwar mit insgesamt nur 1000 Teilnehmern, sie bestätigt aber die Theorie und zeigt den deutlichen Trend hin zur fehlenden Verbindung zwischen Facebook und Internet. Die Befragten sind durchschnittlich zwischen 22 und 25 Jahre alt. Facebook ist in diesen Ländern teilweise der einzige Zugang zum Internet. Menschen gehen tatsächlich in einen Handyladen und verlangen Facebook auf ihrem Handy, nicht Internet.

Was bedeutet das für Menschen in Entwicklungsländern?

Dadurch, dass die Nutzer in den betroffenen Ländern so auf Facebook fokussiert sind, lagern Anbieter Werbung und Content fast komplett auf Facebook um. So bekommt Facebook noch viel mehr Einfluss, als es dort ohnehin schon hat. Das Projekt Internet.org, das Mark Zuckerberg mitorganisiert, fördert das nur noch weiter. Es ist zwar eine App, die kostenloses Internet in der Dritten Welt verbreiten soll, aber mit Einschränkungen. Darüber sollen Wikipedia, die Google-Suche, eine App über Frauenrechte, ein Ebola-FAQ, das Wetter und natürlich Facebook verfügbar sein. Sobald man aber auf ein Ergebnis in der Google-Suche klickt, kostet es Geld.

Bauen sich Facebook und Google ein Internetmonopol?

Die Organisation verkauft die App zwar als selbstlosen Dienst an die Armen der Dritten Welt, kritische Stimmen beschweren sich jedoch über die fehlende Netzneutralität. Wenn die Menschen weiterhin nur diese Art von Internetzugang kennen, werden sie auch nur diesen nutzen. Für Mark Zuckerberg ist das eine Goldmine, denn das bedeutet viele weitere Millionen Facebook-Nutzer. Zwei Drittel der Weltbevölkerung haben nämlich bis jetzt noch nicht einmal Zugang zum Internet. Die Internet.org-App kann dieses Problem lösen. Zuckerberg selbst konnte das Projekt nicht ganz selbstlos darstellen und gab zu, dass Internet.org sich in Zukunft für ihn auszahlen könnte. Auf den Philippinen wurde ein Teil von Zuckerbergs Vison schon umgesetzt: Smartphone-User können dort Facebook bereits kostenlos nutzen.

Den Originalartikel und Klicktipps zum Thema finden Sie auf den Seiten von PULS, dem Jugendprogramm des Bayerischen Rundfunks.

Facebook und Datenschutz: Sammelklage gegen Sammelwut

Facebook geht rechtswidrig mit Nutzerdaten um, sagt Max Schrems. Heute entscheidet das Landgericht Wien, ob es eine Art Sammelklage des Juristen und Datenschutzaktivisten verhandelt. Ein Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

Facebook sammelt unentwegt Informationen darüber, was seine Nutzer liken, auf welche Links sie klicken, mit wem sie befreundet sind, was wiederum die Interessen dieser Freunde sind – sprich: über alles was auf einem Nutzerkonto und drum herum passiert. So kann Facebook noch viele weitere Dinge über seine Nutzer herausfinden, die der Einzelne vielleicht sogar bewusst verborgen hat: Wenn zum Beispiel befreundete Nutzer Sympathien für eine Musikband oder auch eine politische Partei teilen, sagt diese Vorliebe mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch dem Rest der Clique zu.

Entsprechend zeigt Facebook seinen Nutzern zielgerichtet personenbezogene Werbung an. Diese Art von Personenprofilen ist nach Ansicht von Max Schrems nicht mit EU-Recht vereinbar. Er fordert 500 Euro Schadensersatz – für jeden von 25.000 Facebook-Nutzern, die sich einer Art Sammelklage des Österreichers Schrems angeschlossen haben.

Zwar sind in Österreich grundsätzlich keine Sammelklagen zulässig. Mit einem juristischen Trick haben die Unterstützer jedoch ihre Ansprüche abgetreten – an Schrems, der nun als Kläger auftritt. Im Fall eines Erfolgs will Schrems das geforderte Geld an seine Unterstützer weitergeben. Ihm gehe es um Bürgerrechte, sagt der Gründer der Initiative „Europe vs. Facebook“, die Öffentlichkeits- und Lobby-Arbeit für die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards betreibt und sich dabei vor allem gegen US-Internetkonzerne wendet. Deren Geschäftsmodell basiert häufig darauf, dass ihre Dienste kein Geld kosten, sie sich aber mit persönlichen Daten ihrer Nutzer bezahlen lassen. Diese können sie über Werbung letztendlich zu Geld machen.

Ein Vorwurf von Schrems ist, dass europäische Politiker die hiesigen Datenschutzgesetze bewusst nicht durchsetzten, um die politische Stimmungslage zwischen der EU und den USA nicht zu verschlechtern. Denn eine sehr strikte Auslegung europäischen Datenschutzrechts oder auch ein Verbot der Übertragung von Nutzerdaten in die USA würde zum Beispiel die Überwachungspraktiken der US-Geheimdienste – Stichwort NSA-Skandal – deutlich beeinträchtigen.

Gericht entscheidet zunächst über eigene Zuständigkeit

Datenschutz-Beschwerden von Schrems in Irland, wo sich der Europa-Sitz von Facebook befindet, blieben bislang erfolglos. Nun also eine Klage in Wien – das macht laut einer Erklärung von „Europe vs. Facebook“ aber keinen großen Unterschied: Innerhalb der EU müssten alle Staaten rechtskräftige Urteile aus anderen Staaten anerkennen und durchsetzen. Heute entscheidet das Landgericht Wien zunächst, ob es sich für die im Raum stehenden Datenschutzverstöße bei Facebook zuständig sieht.

Sollte Schrems Recht bekommen, würde das Facebook zunächst rund 12,5 Millionen Euro kosten – ein verschmerzbarer finanzieller Schaden für das mit 1,4 Milliarden Nutzern weltgrößte soziale Netzwerk. Falls das Gericht oder eine höhere Instanz auch Facebooks Geschäftspraktiken oder Teile davon ausdrücklich für unzulässig erklären sollte, wären noch weitreichendere Folgen denkbar: Nicht nur für Facebook selbst, sondern auch für andere US-Internetunternehmen wie Google, Amazon oder Netflix, die ebenfalls nicht dafür bekannt sind, auf die Bedenken und Beschwerden der Datenschützer dieser Welt allzu viel zu geben.

Schrems klagt parallel vor dem EuGH

Parallel tritt Schrems derzeit auch in einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof als Kläger auf. Hier geht es um die Frage, ob US-Internetfirmen weiterhin im Rahmen des „Safe Harbour“-Abkommens Nutzerdaten aus Europa zur Verarbeitung in die USA übertragen dürfen. Eine wichtige Grundlage für dieses Abkommen, nämlich der Schutz der Nutzerdaten vor behördlichem Zugriff in den USA, ist nach Ansicht von Schrems nach den NSA-Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden nicht mehr gegeben.

Autor dieses Artikels ist Florian Regensburger vom Bayerischen Rundfunk.

 

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